Mitarbeiterincentive - sozialabgabenfrei!
"Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft" - das gilt auch im Arbeitsleben. Prämien und Incentives fördern die Motivation und Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Da die Sozialabgaben auf diese Zusatzzahlungen aber vor allem in Deutschland beträchtlich sind, bleibt für den Arbeitnehmer von einem wohlgemeinten Bonus kaum mehr übrig als ein Taschengeld.

Dabei kann der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer pro Jahr bis zu 156 Euro für sich selbst, 104 Euro für den Ehepartner und 52 Euro für jedes Kind zu kommen lassen - sozialabgabenfrei. Der Gesamtbetrag wird lediglich mit einem pauschalen Lohnsteuersatz von 25 Prozent versteuert. Wenn also eine Mitarbeiterin für sich und ihren Ehegatten als Erholungsbeihilfe 260 Euro erhält, kostet das den Arbeitgeber brutto nur 325 Euro*.
Um diese wenig genutzte und vielen Arbeitgebern unbekannte Möglichkeit unkompliziert anzubieten, hat beauty24 für Arbeitgeber das Rundum-Sorglospaket zusammengestellt. Der Arbeitgeber bestellt Erholungsbeilhilfe-Voucher direkt bei beauty24. Die Voucher können vom Mitarbeiter für eines von rund 6.000 Wohlfühlprogrammen eingelöst werden. Der Arbeitgeber bezahlt den Voucher erst bei Einlösung durch den Arbeitnehmer. Durch dieses Prozedere werden alle Bedingungen für die Sozialabgabenfreiheit automatisch erfüllt:
- Da Bezahlung und Nutzung zeitlich zusammen fallen, ist die zeitnahen Verwendung der Beihilfe gewährleistet.
- Der Beleg für den Voucherkauf gilt dann als Nachweis für eine zweckgebundene Nutzung.
Zögern Sie nicht und bestellen Sie noch heute Ihr Erholungsbeihilfe-Voucher.
* zzgl. Soli-Zuschlag und evt. Kirchensteuer
Sinnvolles Mitarbeiter-Incentive
Roland Fricke, Geschäftsführer, beauty24 GmbH, Berlin:
"Wir bieten Arbeitgebern mit unserem neuen Serviceangebot einen richtigen Mehrwert. In der bislang viel zu selten genutzten Möglichkeit der Erholungsbeihilfe sehen wir ein effektive Möglichkeit, Mitarbeiter zu belohnen. Summe und Zweck der Erholungsbeihilfe sind ideal für eine Wellnesskurzreise. Mit einer Beihilfe von 260 Euro für ein Ehepaar ist beispielsweise ein Großteil der Kosten für ein schönes Wellnesswochenende abgedeckt".
Rüdiger Schulz, Wirtschaftsprüfer / Steuerberater, von Zanthier & Schulz, Berlin:
"Zur Füllung der leeren Staatskassen hat die Steuergesetzgebung den Arbeitgebern immer weniger Möglichkeiten eingeräumt, Ihren Arbeitnehmern steuerbegünstigte Anerkenntnisse zukommen zu lassen. Die Erholungsbeihilfe ist jedoch eine verbliebene Möglichkeit. Bei fast gleichbleibender Abgabenlast für den Arbeitgeber fallen beim Arbeitnehmer keine zusätzlichen Aufwendungen für Steuer- und Sozialabgaben an. Er erhält diese Beihilfe bis zur Freigrenze; also brutto = netto!
Außerdem ist nicht außer Acht zu lassen, dass ein kleiner Wellnesstrip zu Erholungszwecken, zudem die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers fördert."
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