Mitarbeiterincentive - sozialabgabenfrei!

"Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft" - das gilt auch im Arbeitsleben. Prämien und Incentives fördern die Motivation und Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Da die Sozialabgaben auf diese Zusatzzahlungen aber vor allem in Deutschland beträchtlich sind, bleibt für den Arbeitnehmer von einem wohlgemeinten Bonus kaum mehr übrig als ein Taschengeld.

Wellnessreisen

Dabei kann der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer pro Jahr bis zu 156 Euro für sich selbst, 104 Euro für den Ehepartner und 52 Euro für jedes Kind zu kommen lassen - sozialabgabenfrei. Der Gesamtbetrag wird lediglich mit einem pauschalen Lohnsteuersatz von 25 Prozent versteuert. Wenn also eine Mitarbeiterin für sich und ihren Ehegatten als Erholungsbeihilfe 260 Euro erhält, kostet das den Arbeitgeber brutto nur 325 Euro*.

Um diese wenig genutzte und vielen Arbeitgebern unbekannte Möglichkeit unkompliziert anzubieten, hat beauty24 für Arbeitgeber das Rundum-Sorglospaket zusammengestellt. Der Arbeitgeber bestellt Erholungsbeilhilfe-Voucher direkt bei beauty24. Die Voucher können vom Mitarbeiter für eines von rund 6.000 Wohlfühlprogrammen eingelöst werden. Der Arbeitgeber bezahlt den Voucher erst bei Einlösung durch den Arbeitnehmer. Durch dieses Prozedere werden alle Bedingungen für die Sozialabgabenfreiheit automatisch erfüllt:

  • Da Bezahlung und Nutzung zeitlich zusammen fallen, ist die zeitnahen Verwendung der Beihilfe gewährleistet.
  • Der Beleg für den Voucherkauf gilt dann als Nachweis für eine zweckgebundene Nutzung.

Zögern Sie nicht und bestellen Sie noch heute Ihr Erholungsbeihilfe-Voucher.

 

* zzgl. Soli-Zuschlag und evt. Kirchensteuer

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