Es geht ganz einfach!

Wellnessreisen

Pauschale Besteuerung:

Die können als Arbeitgeber einem Arbeitnehmer pro Jahr bis zu 156 Euro für sich selbst, 104 Euro für den Ehepartner und 52 Euro für jedes Kind zu kommen lassen – sozialabgabenfrei. Der Gesamtbetrag wird lediglich mit einem pauschalen Lohnsteuersatz von 25 Prozent versteuert. Wenn also eine Mitarbeiterin für sich und ihren Ehegatten als Erholungsbeihilfe 260 Euro erhält, kostet das Sie brutto nur 325 Euro*.

Sprechen Sie Ihren Steuerberater darauf an.

Auflagen des Finanzamtes automatisch erfüllt:

Der Arbeitgeber bezahlt den Erholungsbeihilfe-Voucher erst bei Einlösung durch den Arbeitnehmer. Durch dieses Prozedere werden alle Bedingungen für die Sozialabgabenfreiheit automatisch erfüllt:

  1. Da Bezahlung und Nutzung zeitlich zusammenfallen, ist die zeitnahen Verwendung der Beihilfe gewährleistet (innerhalb von drei Monaten).
  2. Der Beleg für den Voucherkauf und die Rechnung mit Angabe der Buchungsinformationen gilt dann als Nachweis für eine zweckgebundene Nutzung.

Mit beauty24.de den besten Partner:

Durch die Verwendung eines beauty24-Vouchers ist eine zweckgebundene Erholungsbeihilfe gegeben.

Die Wellnessreise-Agentur ist einer der größten Veranstalter und Mittler für exklusive und qualitativ hochwertige Wellnessreisen in Deutschland. Unter dem Motto "Ich lebe Wellness" können die Kunden aus weltweit über 6.000 Wohlfühlprogrammen in über 500 Hotels auswählen, wobei der Angebotsschwerpunkt in Europa liegt.

Eine zweckgebunden Erholungsbeihilfe ist durch den Einsatz des beauty24-Vouchers gegeben.

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Seite zuletzt geändert: 06.08.2007, 15:51 / Copyright (c) 2001-2008 by beauty24 GmbH

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