Wellness mit Erholungsbeihilfe

Wollten Sie schon immer mal eine Hot-Stone-Massage, ein Aromabad oder einfach nur einen erholsamen Urlaub in einem Wellnesshotel erleben? Aber das Geld war immer knapp? Dann nutzen Sie jetzt die Möglichkeiten, die Ihnen der Staat bietet. Das neue Zauberwort heißt Erholungsbeihilfe und verhilft Ihnen als Arbeitnehmer zu einem schönen und vor allem erholsamen Kurzurlaub in einem Wellnesshotel.
Suchen Sie einfach eine schöne Wellnessreise bei beauty24 aus und beantragen Sie bei Ihrem Chef den Erholungsbeihilfevoucher. Den gibt es bei beauty24. Mit welchen Argumenten Sie Ihren Chef überzeugen, lesen Sie im linken Bereich. Wenn Sie den Voucher haben, buchen Sie Ihre Erholungsreise und geben bei der Buchung einfach die Nummer Ihres Vouchers an. Dann erhalten Sie für sich einen Zuschuss bis zu 156 Euro, für Ihren Ehepartner von bis zu 104 Euro. Diese Geld ist sozialabgabenfrei und Sie müssen darauf auch keine Einkommenssteuer zahlen. Wir stellen Ihrem Arbeitgeber den Voucherbetrag in Rechnung.
Der Vorteil
Sie müssen nicht in Vorleistung treten. Wollen Sie eine luxuriöse Reise zu einem höheren Preis machen – kein Problem. Suchen Sie sich eine Reise nach Ihrem Geschmack aus - Sie bezahlen nur den Differenzbetrag.
Viel Spaß in Ihrem Wellnessurlaub - Sie haben es sich verdient!
Vorteile für Sie:
- Sie buchen, Ihr Arbeitgeber bezahlt bis zu 260 Euro
- Der Arbeitgeber trägt die pauschale Besteuerung
- Ihr Ehepartner darf mit und bekommt auch einen Zuschuss
- Einfach aussuchen und beim Chef beantragen
- Ideal für einen Kurzurlaub am Wochenende
Argumentationshilfen gegenüber dem Chef:
- Sie als sein Mitarbeiter sind anschließend erholt
- Sie sind wesentlich motivierter
- Der Zuschuss ist bis 260 Euro sozialabgabenfrei
- Es gilt ein pauschaler Steuersatz von 25 %
- beauty24 übernimmt die Handhabung
- keine Arbeit für den Chef
- beauty24 garantiert die richtige Verwendung der Beihilfe
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