Erholungsbeihilfe-Voucher

Mitarbeiter-Belohnung ohne Sozialabgaben!

Motivieren Sie Ihre Mitarbeiter auf eine ganz besondere Art!

Wellnessreisen

Die Wellnessreise-Agentur beauty24 bietet Arbeitgebern Erholungsbeihilfe-Voucher für ihre Mitarbeiter an - frei von Sozialabgaben.

Nähere Informationen finden Sie unter:

Erholungsbeihilfe - Was ist das?

Vorteile für Unternehmen

Vorteile für Arbeitnehmer/innen

 

 

Lesen Sie hier:

  • Erholungsbeihilfe – eine der besten Möglichkeiten zur Mitarbeiterincentivierung ohne Sozialabgaben.
  • Nicht nur klassische Kuren können vom Arbeitgeber gefördert werden – auch für Wellnessreisen gibt es die Erholungsbeihilfe.
  • beauty24 bietet mit dem neuen Erholungsbeihilfe-Voucher, der als Nachweis für das Finanzamt gilt, ein Rundum-Sorglospaket für Arbeitgeber.
  • Erholungsbeihilfe bis 260 EUR pro Jahr - sozialabgabenfrei!

Wellness-Blog: Erholen - aber richtig

Einen Garten der Sinne zu erschaffen - das war die Aufgabe von Heinz Schletterer - Wellnessunternehmer und SPA Designer. Umgesetzt hat er das futuristische Wellnesskonzept in der Wellnessresidenz in Maurach/Tirol in Österreich. Träume - Emotionen verpackt in einem herausfordernden Design. Mehr im Wellness-Blog:Wellnessoase in neuer sinnlicher Dimension

beauty24 - Ihre Wellness Reise Agentur mit einer großen Auswahl an Wellness-Reisen, Wellness-Programmen und Wellness-Hotels für Ihren Urlaub, sowie reichlich Infos zum Thema Beauty & Wellness.

Ihre Wellness-Reise-Hotline: 01805 24 00 44 (14 Ct./Min. aus dem dt. Festnetz, ggf. abweichende Preise aus dem Mobilfunk)

Email: service@beauty24.de

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