Erholungsbeihilfe-Voucher
Mitarbeiter-Belohnung ohne Sozialabgaben!
Motivieren Sie Ihre Mitarbeiter auf eine ganz besondere Art!

Die Wellnessreise-Agentur beauty24 bietet Arbeitgebern Erholungsbeihilfe-Voucher für ihre Mitarbeiter an - frei von Sozialabgaben.
Nähere Informationen finden Sie unter:
Erholungsbeihilfe - Was ist das?
Vorteile für Arbeitnehmer/innen
Lesen Sie hier:
- Erholungsbeihilfe – eine der besten Möglichkeiten zur Mitarbeiterincentivierung ohne Sozialabgaben.
- Nicht nur klassische Kuren können vom Arbeitgeber gefördert werden – auch für Wellnessreisen gibt es die Erholungsbeihilfe.
- beauty24 bietet mit dem neuen Erholungsbeihilfe-Voucher, der als Nachweis für das Finanzamt gilt, ein Rundum-Sorglospaket für Arbeitgeber.
- Erholungsbeihilfe bis 260 EUR pro Jahr - sozialabgabenfrei!
Wellness-Blog: Erholen - aber richtig
Einen Garten der Sinne zu erschaffen - das war die Aufgabe von Heinz Schletterer - Wellnessunternehmer und SPA Designer. Umgesetzt hat er das futuristische Wellnesskonzept in der Wellnessresidenz in Maurach/Tirol in Österreich. Träume - Emotionen verpackt in einem herausfordernden Design. Mehr im Wellness-Blog:Wellnessoase in neuer sinnlicher Dimension
beauty24 - Ihre Wellness Reise Agentur mit einer großen Auswahl an Wellness-Reisen, Wellness-Programmen und Wellness-Hotels für Ihren Urlaub, sowie reichlich Infos zum Thema Beauty & Wellness.
Ihre Wellness-Reise-Hotline: 01805 24 00 44 (14 Ct./Min. aus dem dt. Festnetz, ggf. abweichende Preise aus dem Mobilfunk)
Email: service@beauty24.de
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